ATF - Anschlussbahn- und Terminalförderung Link zur Förderung

Die Republik Österreich, vertreten durch das BMK, gewährt nach Maßgabe der gültigen Sonderrichtlinien bzw. der unter diesem Titel vorhandenen Mittel, Förderungen in Form von verlorenen Zuschüssen. Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Anschlussbahnen, der Bau und Ausbau von Umschlagseinrichtungen des Intermodalen Verkehrs, um den Zugang zu den Systemen Bahn und Binnenschiff zu verbessern, sowie Bestandsinvestitionen, mit dem Ziel der Optimierung dieser Anlagen.

Im Rahmen des aktuellen Förderprogramms ist die Unterstützung von folgenden Maßnahmen möglich:

  • Neubau, Erweiterung und Reaktivierung von Anschlussbahnen und Terminals
  • Bestandsinvestitionen im Bereich der Anschlussbahnen
  • Bestandsinvestitionen für mobile Umschlagsgeräte im Bereich Terminal

Förderungsfähig als Förderungswerberin oder Förderungswerber sind Einzelunternehmen bzw. Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Sitz in Österreich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH SCHIG
Jakov-Lind-Straße 2, 4. OG, 1020 Wien
+43 1 8127443
atf@schig.com
https://www.schig.com

BMK - BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - Sektion II - Abteilung 5
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
https://www.bmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinien Programm für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs 1.1.2023 – 31.12.2027
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

65 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene
Verhinderung von Rückverlagerung

Referenznummer

1003417