Unterstützungsleistungen (FSME) für nicht versicherte Personen Link zur Förderung

  • Unterstützungsleistungen im Bezug auf FSME für nicht versicherte Personen.
  • Es handelt sich um einen finanziellen Ersatz von Aufwendungen seitens der Krankenversicherungsträger für FSME-Impfungen Nicht-Versicherter entsprechend ASVG.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK - Gruppe IX/A
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
helga.kolle@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Rechtsgrundlage

§ 132c Abs. 6 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in Verbindung mit § 132b Abs. 6 ASVG

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung mit speziellem Fokus auf genderspezifische Vorsorge- und Präventionsprogramme. Prioritär ist die Verbesserung der Gesundheit beider Geschlechter unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsverhaltens.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1002971