Humangenetische Untersuchungen für Nichtversicherte Link zur Förderung

Übernahme der Kosten für humangenetische Untersuchungen für Nichtversicherte durch den Bund als Unterstützungleistung für diese Zielgruppe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK - Gruppe IX/A
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
helga.kolle@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Rechtsgrundlage

1) § 132c Allgemeines Sozialversicherungsgesetz idgF. 2) Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 20. Mai 1981 über vordringliche Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit, BGBl. Nr. 274/1981
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Übernahme der Kosten für humangenetische Untersuchungen für Nichtversicherte durch den Bund als Unterstützungleistung für diese Zielgruppe.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1002880