Pensionsvorschuss Link zur Förderung

  • Bei Beantragung einer Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditätspension, eines Übergangsgeldes aus der Pensions- oder Unfallversicherung, eines Sonderruhegeldes bzw. einer Alterspension kann für den Zeitraum bis zur Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers eine Pensionsbevorschussung zur finanziellen Absicherung des Pensionswerbers bzw. der Pensionswerberin ausbezahlt werden.
  • Voraussetzung dafür ist eine (eingeschränkte) Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder eine Form des Übergangsgeldes nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) BGBl. Nr. 609/1977 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.

Referenznummer

1002864