Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger
Österreich
Die Krankenversicherungsträger können einen Unterstützungsfonds anlegen. Die Mittel des Unterstützungsfonds können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, insbesondere unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des/der zu Unterstützenden, für Unterstützungen als freiwillige Leistungen nach Maßgabe der hiefür vom Vorstand zu erlassenden Richtlinien verwendet werden. Auf eine solche Leistung besteht kein Rechtsanspruch.