Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte
Österreich
Ziel dieser Förderung ist es einkommensschwache Haushalte zusätzlich zur Sicherstellung eines leistbaren Grundkontingents durch einen Zuschuss auf die zu leistenden Systemnutzungsentgelte zu unterstützen (Netzkostenzuschuss). Diese Leistung kann nicht beantragt werden, sondern wird für jeden Zählpunkt in einkommensschwachen Haushalten gewährt (siehe § 72 und § 100 Abs. 7 EAG), für die der Netzbetreiber keine Erneuerbaren-Förderpauschale und keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag verrechnen darf (siehe § 2 Abs. 1 Z 1 EAG-Befreiungsverordnung, BGBl. II Nr. 61/2022).