Überbrückungshilfe Link zur Förderung

Die Leistungen der Überbrückungshilfe ersetzen für Bundesbedienstete, die von der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommen sind, die Leistungen Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Übergangsgeld nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Ihr Grundziel ist die Existenzsicherung für die Zeit der Arbeitsuche.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Überbrückungshilfengesetz (ÜHG) BGBl. Nr. 174/1963 idgF in Verbindung mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) BGBl. Nr. 609/1977 idgF, AMSG BGBl. Nr. 313/1993 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.

Referenznummer

1002856