Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VI
Studierende an MTD-Akademien, die sozial bedürftig sind, noch kein Studium oder keine andere gleichwertige Ausbildung absolviert haben, einen günstigen Studienerfolg nachweisen und das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben.