Übergangsgeld Link zur Förderung

  • Übergangsgeld kann ab einem gesetzlichen festgelegten Mindestalter zuerkannt werden, wenn der/die Leistungswerber/-in bereits in den letzten 15 Monaten zwölf Monate arbeitslos im Sinne der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes war.
  • Der Bezug ist bis zur Erfüllung der Voraussetzungen für eine Alterspension möglich, längstens jedoch bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem das Regelpensionsalter erreicht wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) BGBl. Nr. 609/1977 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.

Referenznummer

1002773