Globalbudget der Universitäten Link zur Förderung

Globalbudget der Universitäten für Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre, das im Zuge der Leistungsvereinbarungen (§13 Universitätsgesetz 2002) für einen Zeitraum von drei Jahren mit den österreichischen Universitäten (§6 Universitätsgesetz 2002) verhandelt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Abteilung IV-8
Minoritenplatz 5
1014 Wien
+43 1 53120-0

Rechtsgrundlage

Universitätsgesetz 2002

Leistungsart

Test / Intern

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten.
Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes.
Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit mit Bewusstsein für die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste
Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und Gremien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs
Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EU-Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaßnahmen in der Grundlagenforschung in Österreich

Referenznummer

1002609