Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die gesetzlich geregelte Bundessportförderung gemäß § 14 BSFG dient zur Förderung von Anliegen und Projekten die aus einer gesamtösterreichischen Sicht von Nutzen sind bzw. einen Querschnitt im Sport darstellen wie z.B. die Errichtung von Sportstätten, Großsportveranstaltungen oder Gesellschafts- und Diversitythemen und keine Deckung in der Bundessportförderung gemäß § 20 GSpG finden.