Förderung Schienengüterverkehr Plus (SGV Plus) an Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Link zur Förderung

Die Beihilfe bezieht sich auf die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen a) des Einzelwagenverkehrs, b) des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder c) der Rollenden Landstraße. Die Beihilfe kann von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbringt bzw. zu erbringen beabsichtigt, beantragt werden.

Zusätzlich zur bisher bestehenden klassischen Förderung von Schienengüterverkehrsleistungen (bisherige SGV Förderung: 1. Säule) wird im Anschluss an den Anwendungsbereich der EU-Verordnung 2020/1429 von Bundesseite als weitere Fördermöglichkeit eine Wegeentgeltförderung für Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“ (2. Säule) angeboten. Zielsetzung ist es, die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Wettbewerb mit dem Straßengüterverkehr auch nach Auslaufen des Anwendungsbereichs der EU-Verordnung 2020/1429, auf deren Grundlage das Wegeentgelt in Österreich im Güterverkehr ab März 2020 ausgesetzt war, weiterhin durch eine Wegeentgeltförderung in Höhe von 50% bzw. 100% (ab April 2023) des Wegeentgelts kostenmäßig zu entlasten. Im Rahmen der Wegeentgeltförderung werden Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG oder die Raaberbahn AG entrichtet wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.

Die beiden Förderschienen können unabhängig voneinander oder gemeinsam beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH SCHIG
Austria Campus 2 | Jakov-Lind-Straße 2, Stiege 2, 4. OG, 1020 Wien
https://www.schig.com

BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - Sektion II - Infra 1
Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Österreich
https://www.bmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Förderungsprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich 2023 bis 2027 sowie zur Gewährung von Förderungen für Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG oder die Raaberbahn AG (ab 1.5.2023) entrichtet wird; sowie Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

173,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit

Referenznummer

1002484