Gemeinwirtschaftliche Leistungen im Schienenpersonenverkehr gemäß § 48 Bundesbahngesetz Link zur Förderung

Gemeinwirtschaftliche Leistungen im Schienenpersonenverkehr sind Leistungen (oder Leistungskomponenten), deren Erbringung im öffentlichen Interesse liegt, deren Kosten jedoch nicht allein aus Tariferlösen gedeckt werden können (meist liegen die Ticketeinnahmen nur bei rund einem Drittel). Solche Leistungen würden am Markt nicht angeboten werden; zu ihrer Aufrechterhaltung bedarf es einer Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand. Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen zur Sicherstellung eines leistungsfähigen und transparenten öffentlichen Grundangebots im Schienenpersonenverkehr gemäß § 7 ÖPNRV-G 1999 durch den Bund. Der konkrete Bestellvorgang erfolgt im Rahmen eines Verkehrsdienstevertrags, abgeschlossen zwischen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) und der OBB-Personenverkehr AG. Darin werden bedarfsgerechte, sichere, effiziente und qualitativ hochwertige Schienenpersonenverkehrsdienste vereinbart und abgegolten. Die Bestellung erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH SCHIG
http://www.schig.com

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 48 Bundesbahngesetz, § 7 ÖPNRV-G 1999
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Test / Intern

Budgetiertes Volumen

786,24 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung und Forcierung einer nachhaltigen Mobilität von Personen auf der Schiene
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1002435