Zahlungen an Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) Link zur Förderung

Österr. Beiträge an Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) im Rahmen von Wiederauffüllungen von weichen Fenstern der IFIs sowie im Rahmen der programmatischen Zusammenarbeit mit IFIs (Außenwirtschaftsprogramm, IFI-Programmierung sowie IFI-Ansiedlungspolitik des Bundesministeriums für Finanzen)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen, Abteilung III/3, Internationale Finanzinstitutionen
Johannesgasse 5, A-1010 Wien
post.III-3@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

diverse IFI-Beitragsgesetze, IFI-Kooperationsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Mitgliedsbeiträge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhaltung und graduelle weitere Verbesserung der hohen Qualität der Leistungen und der Effizienz der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Qualität der ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) – Leistungen des BMF unter Berücksichtigung der Herstellung der Gender-Chancengleichheit sowohl in der institutionellen Struktur der IFIs wie auch in deren Operationen.
SDGs, Agenda 2030

Referenznummer

1002385