Allgemeine Sozialpolitik - Projekte Link zur Förderung

Förderungen von Projekten im Sozialbereich im Kontext europäischer und internationaler Aufgaben des Ressorts (vor allem Ko-Finazierungen zu EU-Förderungen, mulitlaterale Zusammenarbeit, Schwerpunktsetzungen im Bereich Armutsbekämpfung, Förderungen in den Bereichen Menschenrechte, CSR und Gender Mainstreaming, u.a.) Förderung des sozialen Dialogs auf EU-Ebene.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe B, Abteilung 3
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Europäische, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe B, Abteilung 3
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 1
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe B, Abteilung 3
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe B, Abteilung 4
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Sektionsleitung
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 2
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Europäische, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe B, Abteilung 7
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe B, Abteilung 7
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Europäische, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe B, Abteilung 4
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Europäische, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 2
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Europäische, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 1
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe B, Abteilung 7
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe B, Abteilung 4
Stubenring 1, 1010 Wien

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 2
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 1
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 07.02.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Antragstellung verursacht keine Kosten für den Förderwerber, Zahlungsmodalitäten werden im Fördervertrag vereinbart

Fördervertrag enthält die genauen Abrechnungsmodalitäten für den/die FördernehmerIn

Rechtsgrundlage

BMG - vor allem hinsichtlich der Zuständigkeit Soziales; ARR 2004, BGBl. II Nr. 51/2004 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Referenznummer

1002310