Kostenersatz der Aufwendungen der ÖBFA Link zur Förderung

Aufwandsersatz an die Gesellschaft, der nicht durch Erträgnisse abgedeckt ist, (Leistung der Gesellschaft ist die Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen, Abteilung I/5 Beteiligungen und Liegenschaften
https://www.bmf.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden (Bundesfinanzierungsgesetz) BGBl. Nr. 763/1992
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Gesellschafterzuschüsse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Sicherung der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung und der langfristigen Weiterentwicklung der Beteiligungen des Bundesministeriums für Finanzen.

Referenznummer

1002237