Unterstützungsfonds im Zweig der Pensionsversicherung Link zur Förderung

  • Im Bereich aller drei Zweige der Sozialversicherung haben die Träger der KV, UV und PV Unterstützungsfonds eingerichtet, aus denen in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (etwa bei erhöhten finanziellen Belastungen aus Krankheitsgründen, Wohnungswechsel, etc.) eine einmalige Geldaushilfe zuerkannt werden kann.
  • Es handelt sich dabei um freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
  • Die Unterstützung kann allerdings nur nach den hierfür eigens vorgesehenen Richtlinien erfolgen, d.h. wenn ein bestimmtes Nettoeinkommen nicht überschritten wird.
  • Weiters wird eine solche „Aushilfe” meist nur einmal pro Jahr gewährt. Ein solcher (zunächst formloser) Antrag ist vom Versicherten beim zuständigen Kranken-, Unfall- bzw. Pensionsversicherungsträger einzubringen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 84 ASVG, § 44 GSVG, § 42 BSVG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Ausbezahlung von Leistungen des Unterstützungsfonds der Unfallversicherungsträger ist gewährleistet.

Referenznummer

1002138