Hinterbliebenenpension Link zur Förderung

  • Laufende monatliche Leistung (befristet oder unbefristet), die nach dem Tod einer versicherten Person für Ehepartner, eingetragene PartnerInnen, frühere Ehepartner und Kinder gebührt
  • Die Pensionsansprüche der Hinterbliebenen leiten sich von den Ansprüchen ab, die der/die Verstorbene selbst gegenüber der Pensionsversicherung hätte. Das heißt: Der/Die Verstorbene muss je nach Lebensalter bestimmte Versicherungszeiten erworben haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 257, 270 und 282 ASVG, §§ 135 ff. und 240a GSVG, §§ 126 ff. und 230a BSVG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Ausbezahlung der Hinterbliebenenpension ist gewährleistet.

Referenznummer

1001973