Lohnzuschuss für Rehabilitanden aus der Pensionsversicherung
Österreich
Rehabilitanden, die eine Arbeitsstelle angenommen haben, in der das volle Entgelt erst nach Erlangen der erforderlichen Fertigkeiten ausbezahlt wird, kann für die Übergangszeit (längstens vier Jahre) als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation ein Zuschuss bis zum vollem Entgelt gewährt werden.