Unterhaltskostenzuschuss aus der Unfallversicherung bei Rehabilitationsmaßnahmen Link zur Förderung

Als Ergänzung zum Übergangsgeld kann dem/der Versehrten für sich und seine Familie ein Unterhaltskostenzuschuss gewährt werden. Damit kann für die Zeit der Absolvierung einer Rehabilitationsmaßnahme eine hinreichende finanzielle Absicherung des/der Rehabilitanden und seiner/ihrer Familie gewährleistet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 199 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, § 99a Abs. 4 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, § 156 Abs. 5 und 6 Bauern-Sozialversicherungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Ausbezahlung Unterhaltskostenzuschusses aus der Unfallversicherung bei Rehabilitationsmaßnahmen ist gewährleistet.

Referenznummer

1001742