Taggeld aus der Unfallversicherung bei Anstaltspflege Link zur Förderung

  • Während einer längeren Unfallheilbehandlung sollen die Patienten finanziell abgesichert sein.
  • Alleinstehenden Versehrten wird Taggeld in der Höhe von 1 % eines Zwölftels der Bemessungsgrundlage gewährt.
  • Bei Versehrten, die nach dem ASVG krankenversichert und vom Anspruch auf Krankengeld nicht ausgeschlossen sind, fällt das Taggeld erst mit dem Beginn der 27. Woche nach Eintritt des Versicherungsfalles an.
  • Taggeld gebührt nicht, solange der Versehrte eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung oder mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit weiterbezieht. Erhält der Versehrte 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge weiter, gebührt das Taggeld zur Hälfte.
  • Kindergartenkinder, Schülerinnen bzw. Schüler und Studenten haben keinen Anspruch auf Taggeld.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 195 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Ausbezahlung des Taggeldes aus der Unfallversicherung bei Anstaltspflege ist gewährleistet.

Referenznummer

1001700