Subventionen an private Institutionen Link zur Förderung

Die Förderung dient der teilweisen Finanzierung von Aktivitäten bzw. Vorhaben mit Justizbezug.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Justiz - Präsidialsektion - Abteilung Freie Rechtsberufe, Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation
Museumstraße 7, 1016 Wien

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz - Präsidialsektion - Abteilung Freie Rechtsberufe, Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation
Museumstraße 7, 1016 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014; BGBl II Nr. 208/2014)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,39 Mio. Euro

Wirkungsziele

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse.

Referenznummer

1001544