Tarifförderungen gemäß Ökostromgesetz Link zur Förderung

Förderungen von Ökostromanlagen, die Erzeugung von Ökostrom durch Anlagen in Österreich gemäß den Grundsätzen des europäischen Unionsrechts; zu fördernde Anlagentypen (Primärenergieträger): Biogas, Biomasse, Wind, Sonne, Erdwärme, Wellen- und Gezeitenenergie, Wasserkraft, Abfall mit hohen biogenen Anteil, Deponiegas, Klärgas

Bei Fragen wenden Sie sich an:

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16
A-1090 Wien
+43 5 787 66-10
kundenservice@oem-ag.at
https://www.oem-ag.at/de/home/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist berechtigt, jederzeit die Angaben der Ökostromanlagenbetreiber zu überprüfen, es bestehen hinsichtlich einiger Anlagentypen besondere Nachweispflichten, insbesondere bei Biogas und Biomassen. 

Rechtsgrundlage

Ökostromgesetz 2012
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1.261 Mio. Euro

Wirkungsziele

Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz

Referenznummer

1001254