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Zuschuss für Herstellungskosten; Ziel der Förderung ist die Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft und deren internationaler Wettbewerbsfähigkeit sowie Stärkung des Filmproduktionsstandortes Österreich.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; Präsidialsektion 5, Öffentlichkeitsarbeit 1010 Wien, Stubenring 1
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)
http://www.filmstandort-austria.at
Die Förderungsmittel werden nach Erfüllung der mit derm Förderungsvertrag verbunden Auflagen und Bedingungen, unter Berücksichtigung des Projektfortschrittes und des Finanzbedarfs, in der Regel in drei Teilbeträgen ausbezahlt.
Nach Übermittlung des Endkostenstandes sowie Saldenlisten, finaler Finanzierungsplan und finale Stabs- und Besetzungsliste erfolgt eine Stichprobenkontrolle i.d.R. i.d. Höhe der Förderung, Übermittlung der deutschen Sprachfassung