FISA Filmförderung Link zur Förderung

Zuschuss für Herstellungskosten; Ziel der Förderung ist die Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft und deren internationaler Wettbewerbsfähigkeit sowie Stärkung des Filmproduktionsstandortes Österreich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; Präsidialsektion 5, Öffentlichkeitsarbeit
1010 Wien, Stubenring 1

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderungsmittel werden nach Erfüllung der mit derm Förderungsvertrag verbunden Auflagen und Bedingungen, unter Berücksichtigung des Projektfortschrittes und des Finanzbedarfs, in der Regel in drei Teilbeträgen ausbezahlt.

Nach Übermittlung des Endkostenstandes sowie Saldenlisten, finaler Finanzierungsplan und finale Stabs- und Besetzungsliste erfolgt eine Stichprobenkontrolle  i.d.R. i.d. Höhe der Förderung, Übermittlung der deutschen Sprachfassung

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinien "Filmstandort Österreich"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Wirkungsziel

Referenznummer

1001122