Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr- Kostenersätze an Schulerhalter oder an Gemeinden Link zur Förderung

Den Gemeinden oder Schulerhaltern können die Kosten, die ihnen für die Schülerbeförderung entstehen, ersetzt werden. Eine Kostenübernahme ist nur für Fahrten der Schüler/innen zwischen der Wohnung im Inland und der Schule und nur für Schüler/innen vorgesehen, die zu Beginn des Schuljahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Finanzamt Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten (FA 10), Schulbücher/Freifahrten Team 01 bis 07
http://www.bundeskanzleramt.gv.at

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/8 - Fahrtenbeihilfen, Freifahrten und Schulbuchaktion
+43 1 531 15-0
freifahrten@bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

10,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1000876