Förderung der alpinen Infrastruktur Link zur Förderung

Laufende Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen der alpinen Infrastruktur (insbesondere Schutzhütten und Wege).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft - Abteilung VIII/4 - Tourismus-Förderungen
Stubenring 1, 1010 Wien
abt-84@bmaw.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden; die Auszahlung erfolgt in 2 Teilbeträgen.

Belegkontrolle, Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 in der jeweils geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,72 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung und nachhaltige Entwicklung des Tourismusstandortes Österreich
  • Förderung richtet sich an Personengemeinschaft

Referenznummer

1000678