Kinderbetreuungsgeld und Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld Link zur Förderung

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung, die Eltern als direkte Transferzahlung zur teilweisen Abgeltung ihres Betreuungsaufwandes bzw. als Einkommensersatzleistung erhalten.

Beim Kinderbetreuungsgeld stehen für Geburten ab 1.3.2017 zwei unterschiedliche Systeme zur Auswahl:

  • das pauschale Kinderbetreuungsgeld- Konto
  • das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

Beim KBG- Konto kann innerhalb eines Rahmens von 365 bis 815 Tagen (für einen Elternteil) bzw. von 456 bis 1063 Tagen (für beide Elternteile) die Bezugsdauer flexibel gewählt werden. Je nach gewählter Bezugsdauer beträgt der Tagesbetrag 33,88 bis 14,53 Euro täglich, dh je kürzer die Bezugsdauer ist, desto höher ist der Tagesbetrag.

Eltern mit nur geringem Einkommen können darüber hinaus eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 Euro pro Tag für maximal 365 Monate beantragen.

Das einkommensabhängige KBG beträgt 80 % der früheren Einkünfte, maximal 66 Euro täglich. Es kann bis zum 365. Tag ab der Geburt  (für einen Elternteil) bzw. bis zum 426. Tag ab der Geburt (für beide Elternteile) bezogen werden.

Für Geburten bis 28.2.2017 steht das Kinderbetreuungsgeld in fünf Varianten zur Verfügung. Details siehe www.bka.gv.at.  

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/3 - Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Arbeits- und Sozialrecht
1020 Wien, Untere Donaustraße 13-15
+43 531 15-0
kbg@bka.gv.at
http://www.bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Bei der Beantragung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBL. I Nr. 103/2001 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

1.135,685 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das Kinderbetreuungsgeld soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen

Referenznummer

1000496