Basis- und Projektförderung für parteipolitische Bundes-Jugendorganisationen Link zur Förderung

Förderung von Aufgaben und Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit der parteipolitischen Bundes-Jugendorganisationen. Die für die Durchführung der Jugendarbeit erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen wie Gehälter, Sachaufwand, Mieten, Büroinfrastruktur und dergleichen, sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur von bundesweit tätigen parteipolitisch organisierten Jugendorganisationen, weiters für Projekte der Jugendarbeit, gemäß den vorgegebenen Schwerpunkten.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/5 - Jugendpolitik
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
+43 1 53115-0
jugendpolitik@bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Keine Bearbeitungsgebühr

Vereinfachte Basisabrechnung: Auflistung der Zahlungen (Formblatt) und ausgefüllter Bericht samt allfälligen Beilagen.

Bei Stichprobenkontrollen vor Ort sind vorzulegen: Nachweis der Mitgliederzahlen, Originalrechnungen, Zahlungsunterlagen, Anlagenverzeichnis, Auflistungen der Belege und Zahlungen, etc.

Bei den Projektabrechnungen sind vorzulegen: Originalrechnungen, Zahlungsunterlagen, Kontoauszüge im Original, Anlagenverzeichnis, Auflistungen der Belege und Zahlungen, ausgefüllte Berichte samt allfälligen Beilagen, etc.

Rechtsgrundlage

B-JFG - Bundes-Jugendförderungsgesetz, Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit gemäß § 8 B-JFG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Schutz von Kindern und Jugendlichen und Förderung ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potentiale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen.

Referenznummer

1000322