Hilfe zum Bereich Transparenzportalabfrage

Förderungsempfänger Grunddaten

Hier werden die Daten der Förderungsempfängerin, des Förderungsempfängers dargestellt.

  • Im Falle einer natürlichen Person sind das der Vorname, der Familien- oder Nachname und das Geburtsdatum.
  • Im Falle der Anmeldung als Vertreterin, als Vertreter eines Unternehmens sind das der Firmenname, der Firmensitz, der Titel, der Vorname und Familien- oder Nachname der Unternehmensvertreterin, des Unternehmensvertreters und die Kennziffer des Unternehmensregisters.

Außerdem wird das Jahr, auf das sich die Abfrage bezieht, angezeigt. Die Auswahlmöglichkeit des Abfragejahres beginnt mit 2013, da das Transparenzdatenbankgesetz (TDBG 2012) vorsieht, dass Auszahlungen erst ab 2013 erfasst werden.

Einkommen gesamt

Das dargestellte Einkommen setzt sich aus allen verfügbaren jüngsten Lohnzetteln bzw. dem letztveranlagten Jahr zusammen. Es werden das Brutto- und Nettoeinkommen gemäß § 5 Transparenzdatenbankgesetz (TDBG 2012) angezeigt. Der Einkommensbegriff im Transparenzportal-Auszug folgt der Einkommensdefinition des TDBG 2012 und weicht daher vom Einkommen gemäß Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) ab. Das Einkommen kann Leistungen des Arbeitsmarktservice oder des Insolvenzentgeltfonds beinhalten. Wenn dies der Fall ist, wird gesondert darauf hingewiesen.

Bruttoeinkommen 

Das Bruttoeinkommen für natürliche Personen ist das Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge.

Das Bruttoeinkommen für Körperschaften ist das Einkommen im Sinne des § 7 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 (KStG 1988).

Nettoeinkommen 

Das Nettoeinkommen für natürliche Personen ist das Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG 1988 abzüglich der geschuldeten Einkommensteuer sowie der auf die Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 entfallenden Steuer.

Das Nettoeinkommen für Körperschaften ist das Einkommen im Sinne des § 7 Abs. 2 KStG 1988 abzüglich der geschuldeten Körperschaftsteuer.

Einkommen Details

Hier werden die einzelnen Bestandteile des Einkommens im Sinne des § 5 Transparenzdatenbankgesetz (TDBG 2012) und die zugrundeliegenden Einkünfte angezeigt.

Bruttoeinkommen

Bei natürlichen Personen setzt sich die Darstellung des Bruttoeinkommens zusammen aus:

  • Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich
  • Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zuzüglich
  • insgesamt für lohnsteuerpflichtige Einkünfte einbehaltenen Sozialversicherungs-Beiträgen

Bei Körperschaften wird das Einkommen im Sinne des § 7 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes als Bruttoeinkommen dargestellt.

Nettoeinkommen

Die Darstellung des Nettoeinkommens von natürlichen Personen setzt sich zusammen aus:

  • Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich
  • Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 abzüglich
  • Einkommensteuer

Bei Körperschaften wird das Einkommen im Sinne des § 7 Abs. 2 KStG 1988 abzüglich der geschuldeten Körperschaftsteuer als Nettoeinkommen dargestellt.  

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Hier werden erhaltene Geldleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, ausgenommen Pensionen gemäß Notarversicherungsgesetz (NVG 1972), dargestellt.

Pensionen, Ruhe- und Versorgungsbezüge werden als Teil des Bruttoeinkommens angezeigt. Die übrigen Sozialversicherungsleistungen werden in diesem Abschnitt gesondert aufgelistet.

Beispiele:

  • Krankengeld
  • Weiterbildungsgeld
  • Wochengeld aus der Krankenversicherung

Ertragsteuerliche Ersparnisse

Ertragsteuerliche Ersparnisse sind:

1. Steuerbefreiungen gemäß § 3 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG 1988), soweit sie im Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) enthalten sind;

  • Beispiele: begünstigte Auslandstätigkeit, Steuerbefreiung für Entwicklungshelfer, steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigung

2. nicht steuerbare Beträge gemäß § 26 Z 4 EStG 1988;

  • Beispiele: Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden.

3. die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen gemäß § 4a EStG 1988; 

  • Beispiele: Unternehmen können Spenden für begünstigte Zwecke (z.B. mildtätige Zwecke, Entwicklungshilfe, Katastrophenhilfe, Tierschutz, Feuerwehr) und an bestimmte begünstigte Einrichtungen (z.B. Universitäten, Museen, Bundesdenkmalamt) in Höhe von 10 % des Gewinnes als Betriebsausgaben absetzen.

4. der Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG 1988;

  • Beispiel: Unternehmerinnen, Unternehmer können einen Gewinnfreibetrag in Höhe von maximal 13 % des Gewinnes als Gewinnfreibetrag steuermindernd geltend machen.

5. die Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 EStG 1988 oder der Pauschbetrag gemäß § 18 Abs. 2 EStG 1988;

  • Beispiele: Versicherungsprämien, Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung, Kirchenbeitrag, Spenden

6. der Freibetrag für Veräußerungsgewinne gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988;

  • Beispiel: Bei Veräußerung eines Betriebes kann ein Freibetrag von höchstens 7.300 Euro gewinnmindernd berücksichtigt werden.

7. die Steuerfestsetzung bei Schulderlass gemäß § 36 EStG 1988;

  • Beispiel: Erfolgt ein Schulderlass in einem Insolvenzverfahren, kann beantragt werden, die Einkommensteuer, die auf den Schulderlass entfällt, in Höhe der nachgelassenen Quote nicht festzusetzen.

8. die Ermäßigung des Steuersatzes gemäß § 37 Abs. 1 und § 38 EStG 1988;

  • Beispiele: Für außerordentliche Einkünfte, Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen und Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes.

9. die Begünstigungen gemäß § 68 EStG 1988;

  • Beispiele: Überstundenzuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit 

10. die Zurechnung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder im Rahmen der Gruppenbesteuerung gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988; 

  • Beispiel: Bei Vorliegen einer Unternehmensgruppe sind Verluste eines ausländischen Gruppenmitgliedes im Inland steuerwirksam.

11. der Freibetrag für begünstigte Zwecke gemäß § 23 KStG 1988

  • Beispiele: Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können bei Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens einen Freibetrag von maximal 10.000 Euro berücksichtigen.

12. die Begünstigung für Sanierungsgewinne gemäß § 23a KStG 1988

  • Beispiel: Für Sanierungsgewinne im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann beantragt werden, die darauf entfallende Körperschaftsteuer in Höhe der nachgelassenen Quote nicht festzusetzen.  

Förderungen

Hier werden erhaltene Zahlungen aus öffentlichen Mitteln dargestellt, die im öffentlichen Interesse gewährt werden. Der Zahlungsgeber erhält dafür keine unmittelbare angemessene geldwerte Gegenleistung zum eigenen Nutzen.

Beispiele:

  • Leistungen nach dem Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
  • Forschungsprämie und Bildungsprämie gemäß § 108c EStG 1988
  • Leistungen nach dem KMU-Förderungsgesetz
  • Leistungen nach dem Landwirtschaftsgesetz 1992
  • Leistungen nach dem Umweltförderungsgesetz
  • Leistungen nach dem Forschungsorganisationsgesetz
  • Leistungen nach dem Berufsausbildungsgesetz
  • Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz
  • Familienbeihilfe
  • Mehrkindzuschlag
  • Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988
  • Familienzeitbonus
  • Bausparprämie gemäß § 108 EStG 1988
  • Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988
  • Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988
  • Kinderbetreuungsgeld

Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital

Hier werden Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital dargestellt. Dabei handelt es sich um Vorteile aus der Gewährung von Haftungen in Form von Bürgschaften und Garantien oder zins- oder amortisationsbegünstigten Gelddarlehen, wenn diese aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

COVID-19 Leistungen

Hier werden erhaltene Zahlungen aus öffentlichen Mitteln zur Bewältigung der COVID-19 Krise dargestellt.

Beispiele: 

  • COVID-19 Härtefallfonds
  • COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe
  • COVID-19 Maßnahme: Sonderbetreuungszeit
  • COVID-19 Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF)
  • COVID-19 Bundeshaftungen und Fixkosten-Zuschüsse

Sachleistungen

Hier werden erhaltene Leistungen aus öffentlichen Mitteln dargestellt, die im öffentlichen Interesse gewährt werden und dem Empfänger in Form von Sachleistungen zu Gute kommen.

Erläuterung zur Darstellung der Leistungen in Tabellenform

Leistungen werden zeilenweise dargestellt. Leistungen können Förderungsfälle oder Auszahlungen sein. Die einzelnen Leistungen sind mit einer durchgehenden Linie voneinander getrennt dargestellt.

Förderungsfälle

Förderungsfälle beinhalten Informationen zu beantragten bzw. erhaltenen Förderungen mit der jeweiligen Beschreibung und Gegenstand der Förderung und dem Status und Betrag des Förderungsfalls.

Auszahlungen

Auszahlungen beinhalten Informationen zu erhaltenen Zahlungen mit der jeweiligen Beschreibung der Auszahlung, dem Auszahlungsdatum und dem Auszahlungsbetrag.

Auszahlungen zu Förderungsfällen

Auszahlungen zu Förderungsfällen werden direkt unter den Förderungsfällen in der Tabelle getrennt durch eine durchbrochene Linie dargestellt.

Bezeichnung Datum Status Betrag Ausbezahlt  DM, BG, LV
Bezeichnung der Leistung

Datum des Förderungsfalls
oder der Auszahlung

Status des Förderungsfalls Betrag/Höhe des Förderungsfalls Ausbezahlter Betrag Indikation (Erläuterung  jeweils am Ende der Tabelle)